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(a) Verkauf aus freier Hand (1✕) 

Formale Varianten in Wörterbüchern

  • Verkauf aus der Hand (DWB – ‚hand‘).

  • Verkauf aus freier Hand (DWB – ‚hand‘).

Transformationen

Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:

  • 100% im Aktiv (A) / 0% im Passiv
  • 100% in positiver Form (+) / 0% in negierter Form
  • 100% als Aussage / 0% als Frage (?)
  • 100% satzwertig (S) / 0% satzteilwertig

Bedeutungen

  • (a) nach muthmaßlicher Schätzung des Maßes oder Gewichtes (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • Adelung: es gleichsam in der Hand wägen oder messen

  • (b) verkauf nach eigener willkürlicher schätzung (1✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • Adelung: nach muthmaßlicher Schätzung des Maßes oder Gewichtes

    • DWB – ‚hand‘: entgegengesetzt einer gewissenhaftern schätzungsart

    • DWB – ‚hand‘: verkauf nach eigener willkürlicher schätzung

    • LdSpR – ‚Hand‘: nach eigener Preisschätzung

  • (c) ohne Mitwirkung, Unterstützung, Hilfsmittel (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • OLdPhras: -

  • (d) nachträglich, später, danach (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • OLdPhras: -

  • In den Belegen wird das Phrasem zu 100% idiomatisch  und zu 0% wörtlich gebraucht
  • In 0% der Belege wird der phraseologische Gebrauch metasprachlich angezeigt
  • Explizite Hinweise auf die Bedeutung des Phrasems finden sich in 0% der Belege

Gebrauch

Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:

  • (a) Fachtext: 100%
  • (b) Zeitungs-/Zeitschriftentext: 0%
  • (c) Belletristik: 0%

Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet:

  • (a) konzeptionell schriftlicher Kontext: 100%
  • (b) konzeptionell mündlicher Kontext: 0%

Beschreibung der kulturhistorischen Entwicklung

Angaben in Wörterbüchern

  • DWB – ‚hand‘: „Aber die hand als masz steht genaueren maszen, wie der elle, der wage gegenüber: daher ist ein verkauf, eine hingabe aus der hand entgegengesetzt einer gewissenhaftern schätzungsart, dem wägen oder genauen messen mit instrumenten“

  • DWB – ‚hand‘: „das heiszt eigentlich, dasz die schätzung des zu verkaufenden gegenstandes mit der freien, durch kein meszinstrument beschwerten hand gemacht werden soll, es ist aber in die bedeutung verkauf nach eigener willkürlicher schätzung übergegangen“