seines Zeichens (WddU – ‚Zeichen‘).
WddU – ‚Zeichen‘: „Etwa seit dem frühen 19. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Zeichen‘: von Beruf (er ist seines Zeichens Maler; seines Zeichens ist er Rechtsanwalt). Übernommen von den Handwerks- und Zunftzeichen.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: