die Klage hängt (WddU – ‚Klage‘).
WddU – ‚Klage‘: „1600 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Klage‘: die Klage ist eingereicht, ist noch nicht entschieden. »Hängen« ist aus dem Lateinischen übersetzt: lat »lis pendens = rechtshangende Sache«.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: