jm etw in den Sack schieben (WddU – ‚Sack‘).
WddU – ‚Sack‘: „Seit dem 19. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Sack‘: jn bezichtigen. Dem Schuldlosen steckt man Gestohlenes in das Bündel.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: