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(a) einen Strich durch eine Rechnung machen (94✕) 

Formale Varianten in Wörterbüchern

  • einen Strich durch eine Rechnung machen (Adelung).

  • jmdm. einen Strich durch die Rechnung machen (Borchardt).

  • Einen Strich durch eine Rechnung machen (DWB – ‚staatsstreich‘).

  • ein kritz Strich durch die Rechnung (DWB – ‚kritzeln‘).

  • einen Strich durch die Rechnung machen (DWB – ‚rechnung‘).

  • einen Strich durch die Rechnung machen (DWB – ‚strich‘).

  • einen Strich durch eine Rechnung machen (DWB – ‚durch‘).

  • jmdm. einen Strich durch die Rechnung machen (DWB – ‚rechnung‘).

  • jmdm. einen dicken Strich durch die Rechnung machen (Duden 11 – ‚Strich‘).

  • jmdm. einen Strich durch die Rechnung machen (LdSpR – ‚Strich‘).

Transformationen

Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:

  • 85,1% im Aktiv (A) / 7,4% im Passiv
  • 94,7% in positiver Form (+) / 5,3% in negierter Form
  • 98,9% als Aussage / 1,1% als Frage (?)
  • 0% satzwertig (S) / 100% satzteilwertig

Bedeutungen

  • (a) einem eine berechnung, einen plan ungiltig machen, wie durch einen strich durch die rechnung diese ungiltig gemacht wird (21✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • DWB – ‚rechnung‘: einem eine berechnung, einen plan ungiltig machen, wie durch einen strich durch die rechnung diese ungiltig gemacht wird

    • DWB – ‚strich‘: eine sache annullieren, abschlieszen

    • DWB – ‚strich‘: das verzeichnis einer schuld (ein sündenregister, oder eine geldliche forderung) durchstreichen, es 'tilgen, annullieren' und damit auf die begleichung verzichten oder es als erledigt ansehen

  • (b) jemandes Hoffnung, Erwartung, Vorhaben vereiteln (68✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • Adelung: jemandes Hoffnung, Erwartung, Vorhaben vereiteln

    • Borchardt: seine Absichten durchkreuzen

    • DWB – ‚querstrich‘: sie dadurch als unrichtig oder getilgt bezeichnen

    • DWB – ‚querstrich‘: bildlich von (etwas durchkreuzenden) einwürfen, hindernissen, vereitelungen u. s. w. [WANDER 3, 1441]

    • DWB – ‚durch‘: ein vorhaben vereiteln

    • DWB – ‚strich‘: eine (jds.) absicht durchkreuzen, zunichte machen, ihre ausführung verhindern

    • Duden 11 – ‚Strich‘: jmdm. ein Vorhaben unmöglich machen, es durchkreuzen:

    • LdSpR – ‚Strich‘: seine Absichten durchkreuzen, ihn an der Durchführung seiner Pläne hindern, seinen Erfolg zunichte machen

  • (c) jmdm. Schuld(en) erlassen, etw. vergessen, abschliessen (4✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • OLdPhras: -

  • (d) etw. unterbinden, ungültig machen (1✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • OLdPhras: -

  • In den Belegen wird das Phrasem zu 100% idiomatisch  und zu 0% wörtlich gebraucht
  • In 0% der Belege wird der phraseologische Gebrauch metasprachlich angezeigt
  • Explizite Hinweise auf die Bedeutung des Phrasems finden sich in 0% der Belege

Gebrauch

Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:

  • (a) Fachtext: 4,3%
  • (b) Zeitungs-/Zeitschriftentext: 0%
  • (c) Belletristik: 95,7%

Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet:

  • (a) konzeptionell schriftlicher Kontext: 70,2%
  • (b) konzeptionell mündlicher Kontext: 29,8%

Beschreibung der kulturhistorischen Entwicklung

Angaben in Wörterbüchern

  • LdSpR – ‚Strich‘: „Durch einen Querstrich wurde eine Rechnung entweder als falsch oder als beglichen gekennzeichnet. Machte nun jemandem dem Wirt oder einem Kaufmann einen solchen Strich durch seine Rechnung, erklärte er sie damit für ungültig, die Bezahlung wurde hinfällig und damit die Hoffnung auf die Einnahme zerstört. Auch an einen Zusammenhang dieser Redensart mit der Schule ist gedacht worden. Der Lehrer streicht die mühsam berechnete Aufgabe des Schülers durch, wenn ihr Ergebnis falsch ist, obwohl dieser geglaubt hat, daß er richtig gerechnet habe. Es ist jedoch wahrscheinlicher, daß die Wendung aus dem Geschäftsleben stammt. Dafür spricht auch ihre fast ausschließliche Verwendung im Bereich der Erwachsenen. Vergleiche auch niederländisch ›Hij krijgt eene streep door zijne rekening‹.“